§1
Der Designer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren u. alle diesbezüglichen Informationen u. Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- u. Verschwiegenheitspflicht währt auch über das Vertragsende hinaus u. gilt auch, wenn die Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
§2
Bei der Auftragsdurchführung ist der Designer verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen u. ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Mittel, Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewältigung vorzulegen.
§3
Werden vom Designer im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag anderweitig vergeben, so berechnet der Designer die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- u. Kostenaufwand.
§4
Für Aufträge, die im Auftrag u. auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber des Durchführenden keinerlei Haftung. Der Designer tritt lediglich als Mittler auf.
§5
Wird der Designer mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten die branchenüblichen Honorarforderungen.
§6
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer rechtzeitig über Art, Umfang u. Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten u. ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen u. Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer nur zu Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
§7
Im Honorar des Designers sind Leistungen für Projektvorbereitungen, -Planung, -Gestaltung enthalten. Separat berechnet werden: Material, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen, sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten u. Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Kopierwerk, etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
§8
Der Designer ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen erbrachten Leistungen u. dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert.
§9
Kommt eine vom Designer ausgearbeitete u. vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die der Designer nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch des Designers davon unberührt.
§10
Ein dem Designer schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn der Designer die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich oder mündlich ablehnt (sofern der Endtermin dahinter liegt).
§11
Nutzungs- u. sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.
§12
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Designer im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, u. zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Das gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
§13
Der Designer haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht seine Erfüllungshilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt der Designer seine Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
§14
Nach der Endabnahme eines Auftrages (Druckreifeerklärung, Endschnittabnahme, etc.) durch den Auftraggeber ist der Designer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
§15
Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Designers. Nachträgliche Autorenkorrekturen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§16
Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit eines Auftrags kann nicht übernommen werden, insbesondere ist der Designer nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
§17
Mit der Zahlung des Designerhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung u. des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung u. Verbreitung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck.
Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang u. Zweck hinaus, so ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen und Kopien gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.
Vorentwürfe u. Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum des Designers u. sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
§18
Der Designer ist berechtigt, die von ihm gestellten Werbemittel zu signieren u. in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Die nach den allgemeinen Richtlinien der Werbebranche obligatorischen Belegexemplare sind dem Designer nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
§19
Das Designerhonorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
§20
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen am nächsten ist.
§21
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz des Designers.
Bielefeld 2003
Filmproduktion als Full-Service mit individuellen Konzepten.
Dokumentarischer Film in den MIR-Studios.
Industrie-, Info- und Imagefilm in den MIR-Studios
Infofilme zum Thema Reisen, produziert durch die MIR-Studios
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